Sehr geehrte Damen und Herren,
mir wird immer zum Quartalsende und auch zum Jahrewechsel meine benötigte Therapie verweigert, durch meine behandlende Hautärztin in Peitz (Fr. Dr. Kühn), wegen Regressansprüche und zusätzlich mir mein Recht auf freie Wahl des Leistungserbringers.
Bitte helfen Sie mir eine Hautärztin in Cottbus zu bekommen!!
Vielen Dank!
mit freundl. Grüßen
L. Knop
Antwort von Stefan Fröhlich am 00.00.2012 um 10:53
Liebe/r Herr oder Frau Knop,
falls Sie Informationen zur Rechtslage bei der Verordnung von Lymphdrainagen wünschen, setzen Sie sich bitte per Mail direkt mit mir in Verbindung, denn sonst wird der Informationsrahmen des Forums gesprengt. Ansonsten an dieser Stelle nur so viel: Den Kostenträgern ist es völlig gleichgültig, welche Gebietsbezeichnung der die Lymphdrainagen verordnende Arzt besitzt. Darüber hinaus haben Sie freie Arztwahl. Wenn Sie mit Ihrer Erkrankung von einem Arzt nicht ernst genommen und nicht ausreichend medizinisch versorgt werden, so wird sich ein anderer finden, der es tut. Der gesetzliche Rahmen macht es auf jeden Fall möglich. Eine Arzt- und Therapeutensuche ist jederzeit auf unserer Homepage möglich.
Mit freundlichen Grüßen
S. Fröhlich Patientenmanager
Antwort von S.Krosse am 00.00.2013 um 00:48
Sehr geehrter Fröhlich ,
auch mir geht es so jedes Rezept für Lymphdrainagen ist ein Kampf keiner will es Verordnen.Kann ich auch bei der Krankenkasse einen Antrag für Dauerverordnung stellen ?
Vielen dank im vorraus S.Krosse
Antwort von S.Krosse am 00.00.2013 um 00:49
Oh Sorry hab vergessen Herr zu schreiben
Antwort von L. Knop am 00.00.2013 um 22:46
habe neuen kompetenten Arzt gefunden, Verordnung der MLD bekommen und auch der Antrag einer Dauerverordnung brachte einen positiven bescheid