Z.Zt. beschäftige ich mich wegen einer Dauerverordnung mit dem Indikationsschlüssel. Dabei bin ich bei LY2 auf die Behandlung mittels Waermebehandlung (insbesondere heiße Rolle) gestoßen.
Habe ich bei den Schulungen etwas missverstanden, ich dachte, Waerme sollte vermieden werden?
Zudem schreibt mir meine KK "für die Lymphdrainage verzichten wir aufgrund ihrer Erkrankung bei Folgeverordnungen außerhalb des Regelfalles darauf, die Verordnung vorher zu genehmigen"
Eine Dauerverordnung wird nicht ausgestellt. Ich muss also jedes Mal nach 6 Behandlungen eine neue Verordnung holen. Muss ich das so hinnehmen?
Antwort von Stefan Fröhlich am 00.00.2013 um 09:01
Liebe Angelika,
Sie haben nichts falsch verstanden. Verzichten Sie auf die heiße Rolle.
Ein Missvertändnis gibt es aber offenbar beim Verständnis der Mitteilung Ihres Kostenträgers. Nach meinem Verständnis hat man Ihnen zugesagt, dass die Verordnungen außerhalb des Regelfalls künftig weiter ohne besondere Genehmigung durch die Kasse erfolgen können. Wenn Sie die Genehmigung einer Langzeitverordnung beantragt hatten, bedeutet das, dass man Ihnen einen Jahresbedarf oder mehr auf einem Rezept verordnen kann. Ansonsten bezieht sich die Mitteilung auf einen Quartalsbedarf, also die Anzahl von Verordnungen für 12 Wochen.
Mit freundlichen Grüßen
S. Fröhlich Patientenmanager