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Reha in Schwangerschaft?
von LymphLipSophie - 20.03.2015 - 12:32:51

Hallo und guten Tag!
Ich habe ein Lymph-/ Lipödem (beide Beine & Bauch, Schweregrad II) und bin in der 21. SSW. Bisher halten sich die Umfänge an den Beinen (wird 1x/ Woche gemessen) ganz gut oder schwanken "nur" um 1-2 cm Umfang. Gehe 2x/ Woche zur MLD - natürlich ohne Bauchtiefdrainage - und trage konsequent Knie-Bestrumpfung (bekomme jetzt eine Kompr.strumpfhose mit Schwangerschafts-Leibteil, das in KKL I statt an den Beinen in KKL II ist).
Vor 3 Jahren hatte ich meine erste stationäre Reha in Zechlin, 3 Wochen, sehr erfolgreich entstaut und etwas abgenommen. Im Entlassungsbericht steht, dass nach zwei Jahren außerhalb des Regelfalls die nächste stat. Reha empfohlen wird.
Nun endlich meine Frage: ist eine Reha jetzt bzw. in ein paar Wochen medizinisch noch sinnvoll? Andererseits kommt der Sommer erst noch (ET ist 1.8.). Und: wenn erstmal das zweite Kind da ist, gehe ich sicherlich nicht nächstes Frühjahr nach den regulären vier Jahren gerne in die Reha - zumal ich das Baby mitnehmen müsste - oder gar beide Kinder.
Wäre über einen ärztlichen Rat und natürlich auch Erfahrungsberichte bei Reha in Schwangerschaft sehr dankbar!
Viele Grüße


Antwort von Hubertus Reither am 20.03.2015 um 13:47:14

Sehr geehrte Patientin,
vielen Dank für Ihre Nachricht.Eine stationäre Behandlung lohnt sich in jedem Falle.Insbesondere und auch gerade in der Schwangerschaft.Als ich noch Arzt in der Eggbergklinik Bad Säckingen war haben wir auch Schwangere ca.ab der 20.SSW stationär behandelt mit sehr gutem Erfolg.Zum einen konnte Komplikationen vorgebeugt weden, nicht zuletzt auch durch regelmäßige Blutkontrollen.Erfahrungsgemäß hält unser Behandlungserfolg zu Hause in der Regel für ca.4-6 Monate vor.So kamen die von uns stationär erfogreich therapierten schwangere Frauen ohne Probleme über den Geburtstermin.Auf jeden Fall ist mir kein einziger Fall von Komplikationen bekannt.Das mit der 4-Jahresfrist ist nicht ganz korrekt.Zwar spricht der Gesetzgeber von einer Rehawiederholung in der Regel nach 4 Jahren,schränkt dies aber im weiteren Gesetzestext ein:"was aber zählt ist die medizinische Niotwendigkeit".Wenn also der Rehaantrag ausstellende Arzt durch Antragstellung selbst attestiert,dass die medizinische Notwendigkeit schon früher gegeben ist,dürften sich die DRV und die Krankenkassen dem nicht verschließen.In der Hoffnung Sie zumindest etwas mehr informiert zu haben verbleibe ich mit herzlichem Gruß und den besten Wünschen für die bevorstehende Geburt

H.Reither


Antwort von LymphLipSophie am 22.03.2015 um 14:03:34

Sehr geehrter Herr Reither,
ich danke Ihnen sehr für Ihre Worte! Einen Antrag zu stellen und alles hinter sich zu lassen ist ja immer eine Überwindung. Ihre Worte ermuntern mich nun, diesen Schritt doch zu tun. Der Sommer und der richtig dicke und drückende Babybauch stehen ja erst noch bevor - da werde ich früh sein, entstaut und (im Gewebe) etwas entlastet zu sein.
Danke auch für die guten Wünsche!
Viele Grüße, Sophie


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