Sehr geehrte Damen und Herren, ich weiß nicht ob sie mir helfen können.
Ich habe im Dezember 18 einen rehaantrag gestellt .die Rentenversicherung hat diesen an die IKK weitergeleitet ..das war am 14.12.18.seitdem habe ich keine nachricht von der Krankenkasse. Nun habe ich gelesen das die kl bei fristablauf die reha zahlen muss und der Patient sich nun selber darum kümmert.ist das richtig?
Ich möchte gern zu ihnen in die klinik.
Mit freundlichen grüßen annett stein
Antwort von Silke Kaiser am 18.03.2019 um 12:35:45
Sehr geehrte Frau Stein,
für die Bearbeitung von Anträgen auf Kostenübernahme für eine stationäre Rehabilitation gibt es gesetzlich vorgegebene Fristen. In Ihrem Fall hat die Deutsche Rentenversicherung aufgrund der Nichtzuständigkeit scheinbar fristgerecht den Antrag an Ihre Krankenkasse weitergeleitet. Wenn kein Gutachten eingeholt wird, muss die Krankenkasse innerhalb von 3 Wochen nach Antragseingang über den Antrag entscheiden. Ist für die Entscheidung ein Gutachten erforderlich, wird die Entscheidung innerhalb von 2 Wochen nach Erstellung des Gutachtens getroffen (vgl. § 14 Abs. 1 und 2 SGB IX).
Die maximale Bearbeitungszeit für einen Rehaantrag liegt bei 2 Monaten (vgl. § 14 SGB IX), falls bis dahin keine Entscheidung ergangen ist, ist der Antrag als genehmigt anzusehen.
Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung für Ihren Antrag möchten, können Sie sich gerne auch telefonisch oder per Email an mich wenden.
Herzliche Grüße aus der Feldbergklinik,
Silke Kaiser, Sozialberaterin