Guten Tag,
Gestern vor drei Wochen hat die drv meinen rehaantrag entgegengenommen per einschreiben,diese ist zuständig. Bis heute keine Reaktion ob genehmigt oder nicht auch nicht ob mdk eingeschaltet wird. Wenn der mdk eingeschaltet wird müssen die mir das schriftlich mitteilen?Ich habe nichts schriftliches erhalten. Wenn die drv sich bis Fr nicht gemeldet hat gilt die Reha dann als genehmigt? Oder muss ich gleich 5 Wochen warten?? Es geht mir um die genauen fristen. Ich weiß 3 Wochen normal aber 5 Wochen mit mdk, mich macht stutzig so garnicht schriftlich zu bekommen.
Danke im voraus für die Antworten und allen einen schönen Tag
Silvia
Antwort von Silke Kaiser am 11.07.2019 um 17:34:17
Sehr geehrte Silvia,
in § 14 SGB IX sind die Fristen für die Beantragung einer stationären Rehabilitation geregelt, von einer Benachrichtigung für den Antragsteller ist da nichts festgelegt.
Die beantragte Reha gilt erst als genehmigt, wenn 2 Monate nach Antragstellung noch kein Bescheid ergangen ist (positiv oser negativ), siehe § 18 SGB IX.
Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung für Ihren Antrag möchten, können Sie sich gerne auch telefonisch oder per Email an mich wenden.
Herzliche Grüße aus der Feldbergklinik,
Silke Kaiser, Sozialberaterin