Hallo, ich soll demnächst eine Kur in dieser Klinik machen. Ich habe aber folgendes problem.... Ich kann mein 13 jährigen Sohn nirgends unterbringen- ich weiß man wird jetzt schmunzeln oder mit dem Kopf schütteln, aber mein Mann ist bei der DB AG im Schichtdienst tätig und da sind auch mal Nachtschichten bzw in letzter zeit häufiger und da unsere Verwandschaft aber 200 km entfernt wohnt und oma und opa auch schon über 75 Jahre sind und sich nicht für unbestimmte Zeit im Rahmen von 3-6 Wochen bei uns niederlassen möchten, weiß ich nun nciht ob ich diese Kur antreten kann, idem ich meinen Sohn mitbringen könnte oder ob ich es lassen muss weil er nicht mit kann. Kann mir jemand vielleicht sagen ob es denn möglich wäre ihn mitzubringen, dann würde ich mit der Schule reden das er sein Schulplan erledigt bekommt....Wenn sowas nicht geht, dann muss ich diese Kur erstmal sein lassen, was sicher nicht sinnvoll ist, aber einen 13 jährigen mehrere tage allein oder auch nächte zu lassen ist einfach nicht in meinem sinn, dafür hab ich ihn nicht geboren um allein zu bleiben... Über eine Hilfreiche Antwort würde ich mich sehr freuen. Liebe Grüße maja
Antwort von Marie am 00.00.2010 um 00:09
Hallo Maja,
also prinzipiell ist es in beiden kliniken möglich, ein kind mitzunehmen. ich denke auch, dass ein 13 jähriger da kein problem sein sollte. das beste wäre wahrscheinlich, wenn du mit der schule deines sohnes redest, und gleichzeitig versuchst, das kind temporär an einer schule in st. blasien bzw. in zechlin anzumelden. so was geht, das weiss ich. telefonier doch einfach mit frau haselwander aus der feldbergklinik bzw. mit frau schultka aus der seeklinik, die bzw. deren urlaubsvertretung können dir sicherlich weiterhelfen.
die nummer findest du ja hier auf der seite.
liebe grüße und vielleicht gibst du ja hier bescheid, ob du was hast erreichen können.
liebe grüße
marie
Antwort von Stefan Fröhlich am 00.00.2011 um 10:48
Hallo Maja,
zunächst vielen Dank an Marie, die den Sachverhalt schon richtig dargestellt hat. Rein organisatorisch ist es in beiden Kliniken möglich, ein Kind als Begleitperson aufzunehmen. Wenn Ihr Sohn, so wie Sie es angeben, das 12. Lebensjahr bereits vollendet hat, dürfte es mit der Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder Rentenversicherung allerdings schwer werden, denn dieser endet mit Vollendung des 12. Lebensjahrs. Ein Anspruch besteht allerdings möglicherweise auch auf "Weiterführung des Haushalts" gegenüber dem Sozialamt bzw. auf Finanzierung einer "Haushaltshilfe" durch die Kranken- oder Rentenversicherung, wenn die Notwendigkeit von Ihnen nachgewiesen werden kann. Wenden Sie sich bezüglich der Prüfung Ihrer Ansprüche am besten an die betreffenden Stellen und vertrauen Sie dabei nicht einer einzelnen Auskunft.
Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für das neue Jahr
S. Fröhlich / Patientenmanager
Antwort von Mitch am 00.00.2011 um 04:32
That's the best anwesr of all time! JMHO