Forum für Betroffene

Reha-Ablehnung
von Dagmar Ecknig - 00.00.2011 - 18:54

Habe heute die Ablehnung der Reha von der landwirtschaftlichen Alterskasse Mittel- u. Ostdeutschland bekommen, mit der Begründung, daß die Erwerbsfähigkeit weder gefährdet noch gemindert ist. Ich habe Lip- und Lymphödeme an beiden Beinen, und auch schon morgens Schmerzen beim Laufen und Stehen.
Da ich selbständige Gastwirtin bin, stehe ich an manchen Tagen fast 18 Stunden auf den Beinen, und auch mit Bestrumpfung sind die Schmerzen kaum gelindert. Ich hoffe, Sie können mir Tipps für einen Widerspruch geben. Mit freundlichen Grüßen Dagmar Ecknig


Antwort von Stefan Fröhlich am 00.00.2011 um 07:45

Sehr geehrte Frau Ecknig,
der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass Sie eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme immer dann erhalten, wenn Sie diese aus medizinischen Gründen benötigen, egal wie Ihr Kostenträger die Sachlage beurteilt. Legen Sie also umgehend Widerspruch ein, denn dafür steht Ihnen nur eine Frist von 4 Wochen zur Verfügung. Der Widerspruch braucht zunächst nur aus zwei Sätzen zu bestehen, wie etwa: "Hiermit lege ich WIderspruch ein gegen Ihre Kostenentscheidung vom . . . ." und "Die Begründung dieses Widerspruchs folgt." Damit sind Sie bezüglich der Frist auf der sicheren Seite und wir können die Begründung des Widerspruchs, die nebenbei bemerkt vom Gesetzgeber gar nicht vorgesehen ist, gemeinsam formulieren. Bitte setzen Sie sich, wenn Sie diesen Service in Anspruch nehmen möchten, dafür direkt mit mir in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen
S. Fröhlich Patientenmanager


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