Bislang wurde die Reha jährlich durch die BFA genehmigt.
Wenn ich jetzt Rente wegen Erwerbsunfähigkeit erhalten würde,
wer ist dann für eine Reha verantwortlich ? BFA oder Kasse?
Vorallem, erhalte ich dann noch jährliche Reha´s, da bislang immer für Erhaltung der Arbeitskraft genehmigt wurde?
Antwort von Stefan Fröhlich am 00.00.2011 um 07:58
Lieber anonymer Forumnutzer,
das deutsche Sozialrecht ist kompliziert, auch was die Zuständigkeiten der Kostenträger anbelangt. Die Rentenversicherung ist in der Regel dann für die Finanzierung der Rehabilitation zuständig, wenn es um die Teilhabe am Arbeitsleben geht, während die Krankenkassen die Kosten der Medizinischen Rehabilitation dann tragen, wenn es um die Wiederherstellung der Gesundheit geht und nicht andere Leistungsträger zuständig sind. Es spricht also Einiges dafür, dass Ihre Krankenkasse künftig die Kosten für Ihre stationären Rehabilitationsmaßnahmen trägt. Nach dem Willen des Gesetzgebers steht Ihnen eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme immer dann zu, wenn sie medizinisch notwendig ist. Besteht also jährlich die medizinische Notwendigkeit für die Durchführung, so spricht auch weiterhin nichts gegen die Kostenübernahme, durch welchen Kostenträger auch immer.
Prinzipiell brauchen Sie sich über diese Zuständigkeiten jedoch nicht den Kopf zu zerbrechen, denn die Kostenträger prüfen vor der Bearbeitung eines Antrages im ureigensten Interesse ohnehin die Zuständigkeit und leiten im Fall der festgestellten Nichtzuständigkeit Ihren Antrag an den richtigen Kostenträger weiter. Auch dies ist eine gesetzliche Vorgabe. Der zweite Kostenträger ist dann nach dem Willen des Gesetzgebers automatisch zuständig, damit keine Hin- und Herschieberei des Antrags die Genehmigung der Kostenübernahme verzögert.
Sollten Sie vorab unbedingten Klärungsbedarf bezüglich der Zuständigkeit haben, so stehen Ihnen auch die Servicestellen der Sozialversicherungsträger zur Beratung zur Verfügung. Darüber hinaus dürfen Sie sich natürlich auch jederzeit an mich wenden, falls Sie weitere Fragen zur stationären Rehabilitation haben.
Mit freundlichen Grüßen an unbekannt
S. Fröhlich Patientenmanager