Hallo!
Ich bin im Moment sehr enttäuscht darüber, dass die Rehabilitationsleistungen meine Tochter von der Rentenversicherung abgelehnt wurden. Wir laufen schon seit zwei Jahre von einem Arzt zum nächsten Arzt in der Hoffnung, dass meine Tochter wieder einen normales und gesundes Leben führen kann. Selbst die von uns besuchten Fachärzte rieten uns eine schnellstmögliche stationäre Behandlung.
Ich würde sagen, dass meine Tochter nicht nur unter körperliche Beschwerden leidet, sondern auch seelische Problemen hat, weil sie oft von den Mitschülern wegen ihrem dicken Bein und dem Strumpf ausgelacht wird. Für ein Mädchen in der Pubertätszeit kann dies gravierende Schäden verursachen. Meine 13 Jährige Tochter und Ich haben großen Hoffnungen was die Behandlung in der Klinik angeht.
Ich möchte einen Wiederspruch erheben und bitte um Rat, wie ich diesen am besten formulieren soll, um die Rentenversicherung davon überzeugen, dass eine in der Jugendzeit gebrochene Persönlichkeit, ohne Hoffnung auf Besserung, auch in der Zukunft zu eine minderen Erwerbsfähigkeit führen kann.
Herzliche Grüße
Larissa Ehrlich
Antwort von Dr.Philipp am 00.00.2012 um 18:31
Liebe Frau Ehrlich,
bitte wenden Sie sich an Herrn Dr.Fröhlich, er hilft Ihnen sicherlich einen Widerspruch zu formulieren, er hat darin Erfahrung.
Telefon: 07672/484-0
Fax: 07672/484-555
eMail: froehlich@feldbergklinik.de
Mit freundlichen Grüßen
Dr.Philipp
Antwort von Bodo Alexander am 00.00.2012 um 11:34
Liebe Frau Ehrlich,
lassen Sie sich bei dem Widerspruch a) von Dr. Fröhlich helfen und b) bitten Sie den Arzt, der den Antrag auf Reha gestellt hat, den Widerspruch aus ärztlicher Sicht zu begründen. Das wirkt im Regelfall. Sollte es trotz Widerspruch abgelehnt werden, so erheben Sie ruhig Klage beim Sozialgericht.
Mit freundlichen Grüßen
Bodo Alexander
Kenne Ihren Leidensweg. Habe mit erheblichen Schwierigkeiten nunmehr die dritte Reha in gut drei Jahren durch.