Hallo,
ich habe in 12/2011 beim Versorgungsamt Potsdam ein Neufeststellungsverfahren über den Grad der Behinderung beantragt, nachdem 2007 beim ersten mal bei Lipödem 20% festgestellt wurde. Anlass war eine Untersuchung in der Seeklinik, bei der Dr. Klare meinte, das 40% angemessen wären bei einem Lip- Lymphödem. Gestern erhielt ich den neuen Bescheid , indem erneut 20% beurteilt wurden. Hat jemand eventuell Erfahrungen diesbezüglich? Ich beabsichtige in Widerspruch zu gehen. Mir fehlt leider eine Begründung. Der Arztbericht von Dr. Klare mit der Diagnose liegt dem Versorgungsamt vor.
Vielen Dank
Simone Schmidt
Antwort von Simone am 00.00.2013 um 00:58
mir hat man geraten nach meinen Aufenthalt in Zechlin einen Verschlechterungsantrag zu stellen und das es für Lipödeme mehr Prozente gibt.Ich hab 60% Und G bekommen ,hab aber auch noch andere Erkrankungen.Also bleib drann und geh in Wiederspruch.Lg Simone